BAUANTRAG

Grundsätzlich ist für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich. Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens ist ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Mit einer Baugenehmigung ist man als Bauherr auf der sicheren Seite. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie gemäß Ihres genehmigten Bauantrags bauen können und keine rechtlichen Hindernisse mehr auf Sie zukommen. Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht immer dann, wenn das Bauvorhaben keine bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Bedenken auslöst. Die Genehmigung muss aber innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit und Sie müssen eine Verlängerung beantragen.

Wir beraten Sie vor Ort in sämtlichen Baufragen, erstellen den Bauantrag für Ihr Bauvorhaben und begleiten den Genehmigungsprozess bei der zuständigen Behörde.